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7. Kostenersparnis |
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Die Kosten für die Heilpraktiker-Ausbildung sind als vorgezogene Werbungs- bzw. Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Dies gilt für die Lehrgangsgebühren als auch für die entstehenden Reisekosten, für Schulungsunterlagen usw. Hierzu stellen wir Ihnen jährlich ein Teilnahmezertifikat aus.
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