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Der Heilpraktikerberuf

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.


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Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Hinweise, Ratschläge und Lösungsansätze aus einer über 35-jährigen Erfahrung stammen, aber dennoch nicht den Gang zum Heilpraktiker oder natur-heilkundlich orientierten Arzt ersetzen können. Weiterhin wird hier und auf den Folgeseiten darauf hingewiesen, dass die klassische Schulmedizin die Wirkung bioenergetischer Schwingungen weder akzeptiert noch anerkannt hat.