Amtsärztliche Überprüfung |
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Der umgangssprachliche Begriff einer „Heilpraktiker-Prüfung“ ist unkorrekt, da es keine staatlich geregelte Ausbildung für die Tätigkeit des HP gibt und somit auch keine staatliche Prüfungsordnung. Es findet eine Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt statt.
Im Rahmen der Heilpraktiker-Überprüfung soll gesichert werden, dass die Ausübung der Heilkunde durch die Anwärterin/ den Anwärter "keine Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung oder der sie aufsuchenden Patienten/innen darstellt". Die Heilpraktikerüberprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil ist ein Multiple-Choice-Test; er besteht in der Regel aus 60 Prüfungsfragen, von denen 45 richtig beantwortet werden müssen. Ist dieser bestanden,so findet die mündliche Überprüfung einige Wochen nach der schriftlichen Überprüfung statt.
Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ergibt sich aus dem Heilpraktikergesetz (HeilprG). Die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um die Erlaubnis zur Zulassung zum Heilpraktikerberuf zu erhalten, sind in der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO) geregelt. Bei nicht bestandender Prüfung, kann beliebig oft wiederholt werden. |